AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LaPURE GmbH
Rathausmarkt 19 – 20095 Hamburg

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

  1. Die im Folgenden dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgen AGB) gelten für das gesamte Leistungs- und Behandlungsangebot der LaPURE GmbH Rathausmarkt 19 in Hamburg und unseren Kundinnen und Kunden ( nachfolgend Kunde ). Hiervon abweichende Bedingungen akzeptieren wir nicht, außer wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  2. Durch den Abschluss eines Behandlungsvertrags stimmen Sie unseren AGBs zu. Bitte beachten Sie, dass wir nun dann einen Vertrag auf Grundlage dieser AGB abschließen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und ein Verbraucher sind. Dies ist nach §13 BGB dann der Fall, wenn der Zweck des Vertragsabschlusses nicht überwiegend Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Darüber hinaus ist eine weitere Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss, dass Sie unseren Aufklärungs- und Anamnesebogen sowie unsere Datenschutzerklärung vollständig ausgefüllt haben und die medizinischen Anforderungen für eine Behandlung erfüllt sind.
  • Nach dem Behandlungsvertrag zwischen der LaPURE GmbH und dem Kunden schuldet die LaPURE GmbH die Leistung der versprochenen Dienste mit dem Ziel, das Wohlbefinden des Kunden im gegenseitigen Einverständnis zu stärken. Der Kunde ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Höhe der für die Behandlung anfallenden Vergütung bestimmt sich entweder nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer jeweils aktuellen Fassung oder wird gemäß §§ 630a, 611 BGB in Form einer freien Vereinbarung zwischen der LaPURE GmbH und dem Kunden festgelegt. Die von der LaPURE GmbH angebotenen Behandlungskonzepte zur Steigerung des Wohlbefindens dienen nicht der Behandlung von Körperschäden oder Krankheiten sondern lediglich zur Optimierung des subjektiven Körpergefühls und der körperlichen Balance. Eine Kostenerstattung dieser Behandlungen durch die Krankenkassen erfolgt regelmäßig nicht. Kostenschuldner ist der Kunde.

§ 2 Abschluss eines Behandlungsvertrags

  1. Der Behandlungsvertrag zwischen der LaPURE GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Leistungsangebot der LaPURE GmbH annimmt. §§ und 7 dieser AGB werden bereits bei der Vereinbarung eines Ersttermins wirksam.
  2. Die LaPURE GmbH ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein notwendiges Vertrauensverhältnis nicht besteht oder Behandlungen vor dem Hintergrund der medizinischen Anamnese kontraindiziert sind. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistung erhalten.

§ 3 Leistungsangebot

  1. Die LaPURE GmbH bietet durch ihre Heilpraktiker und Ärzte medizinisch kosmetische Behandlungen, IV-Therapien und individuelle Behandlungskonzepte zur Stärkung des Immunsystems und Wohlbefindens an.
  2. Die LaPURE GmbH und ihre beschäftigten Mitarbeiter informieren den Kunden über die anwendbaren Behandlungen und Therapieverfahren sowie deren Vor – und Nachteile in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Abschließend entscheidet der Kunde frei, welche dieser Verfahren oder Behandlungen er in Anspruch nehmen möchte. Seine Einwilligung in die jeweilige Behandlung wird dokumentiert.
  3. Im Rahmen der Therapieverfahren arbeitet die LaPURE GmbH mit ausgewiesenen Apotheken zusammen. Dabei kommen bei einigen Behandlungen auch komplementärmedizinische Verfahren zum Einsatz, die bislang nicht oder nicht abschließend schulmedizinisch anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg dieser Verfahren kann daher weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Haftungsansprüche, auch für eventuelle Folgen, sind daraus nicht abzuleiten.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, unser Leistungsangebot jederzeit anzupassen, zu verändern oder zu erweitern und auf die Bedürfnisse unserer Kunden hin zu optimieren. Der dauerhafte Bestand bestimmter Angebote kann von uns nicht garantiert werden.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde ist zu keiner aktiven Mitarbeit verpflichtet
  2. Die LaPURE GmbH ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 5 Vergütung

  1. Die LaPURE GmbH hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung. Über die Höhe der Vergütung wird der Kunde im Erstgespräch bzw. vor jeder Behandlung informiert.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung für jeden Behandlungstag gemäß Abrechnung direkt nach der Beratung bzw. der Behandlung per Kartenzahlung gegen Quittung bzw. Rechnung zu bezahlen. Details hierzu ergeben sich aus §10 dieser AGB.

§ 6 Verbindlichkeit von Terminbuchungen

  1. Termine, die vom Patienten nicht eingehalten werden können oder wollen, sind vom ihm zuvor persönlich via Whatsapp oder E-Mail abzusagen. Soweit Sie nicht dazu in der Lage sein sollten, einen vereinbarten Behandlungstermin wahrzunehmen, teilen Sie uns dieses bitte mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin persönlich via Whatsapp oder E-Mail mit. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie Ihren Termin einmalig kostenfrei auf einen anderen freien Termin innerhalb von zwei Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin verlegen. Sollten Sie keinen entsprechenden Alternativtermin vereinbaren und wahrnehmen, haben Sie für den ausgefallenen Zeitraum eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% (in Worten: fünfzig Prozent) der geplanten Behandlungskosten pro Beratungstermin, mindestens jedoch 50€, zu zahlen. Bei wiederholten Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin wird die oben genannte Ausfallvergütung sofort fällig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Terminanfragen bzw. Terminbuchungen abzulehnen odre zu stornieren, wenn Sie wiederholt ohne vorherige Absage vereinbarte Termine nicht wahrnehmen.

§ 7 Terminverwaltung

  1. Für eine optimale Terminverwaltung setzt die LaPURE GmbH ein eigenes Terminverwaltungssystem ein. Für die Terminvereinbarung werden folgende Daten in das System eingetragen: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ggf. private Krankenversicherung, ggf. Hausarzt, ggf. Terminhistorie.
  2. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Patientendaten sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 Buchst. h) DSGVO. Die Daten werden gleichlautend zu den berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten für die Dauer von zehn Jahren gespeichert. Es erfolgt keine Weiterleitung der Daten durch die LaPURE GmbH an kommerzielle Anbieter. Die zur Leistungserbringung beschäftigten Mitarbeiter sind an die Schweigepflicht gebunden.
  3. Um Terminausfälle zu vermindern, wird der Kunde per WhatsApp und/oder E-Mail an den jeweils vereinbarten Termin erinnert. Falls der Kunde der LaPURE GmbH schriftlich mitteilt, dass er keine Terminerinnerung mehr erhalten möchte, wird die LaPURE GmbH die Erinnerungsfunktion für den Patienten deaktivieren.

§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die LaPURE GmbH behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und erteilt Auskünfte an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Kunden.
  2. Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn die LaPURE GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist bzw. wenn eine behördliche oder gerichtliche Anordnung die Auskunftspflicht fordert.
  3. Im Übrigen gelten die auf der Homepage veröffentlichten Datenschutzhinweise.

§ 9 Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungs– bzw. Dienstleistungsvertrags die erforderlichen Daten durch die LaPURE GmbH auf handelsüblichen Datenträgern gespeichert werden.
  2. Im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte wie z.B. Laborleistungen durch die LaPURE GmbH werden keine persönlichen Daten des Kunden weitergeben, es sei denn, dies ist für die Behandlung erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.
  3. Die LaPURE GmbH bzw. die von ihr beschäftigten Mitarbeiter dokumentieren die erbrachten Leistungen und behandlungsrelevanten Informationen. Soweit der Kunde eine Einsichtnahme oder eine Kopie der Dokumentation verlangt, wird diese ermöglicht bzw. gemäß Aufwand kostenpflichtig erstellt. Soweit sich in der Dokumentation Originale befinden, werden diese in Kopie beigefügt.

§ 10 Rechnungsstellung

  1. Nach § 5 erhält der Kunde im Rahmen der Kartenzahlung eine Rechnung mit Behandlungsdatum und Spezifizierung der erbrachten Leistung sowie ggf. Dritt – und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der ggf. zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen.

§ 11 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die LaPURE GmbH beruft sich stattdessen darauf, aufgrund der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung am nächsten kommt bzw. die Regelungslücke schließt.
  2. Auf Vereinbarungen, die auf Grundlage dieser AGB zwischen der LaPURE GmbH und dem Kunden zustande kommen, gilt ausschließlich deutsches Recht. Gleiches gilt für den Fall, dass es im Rahmen dieser Vereinbarung zwischen dem Kunden und der LaPURE GmbH zu Streitigkeiten kommt. Gerichtsstand ist dabei immer der Geschäftssitz der LaPURE GmbH.
  3. Ist der Kunde ein Verbraucher iSD § 13 BGB, bleiben zwingend verbraucherschützende Regelungen des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten ist ausschließlich der Geschäftssitz der LaPURE GmbH.

Hamburg, 01. Februar 2025